Bisher konnte jedes Unternehmen selbst definieren, welche Aktivitäten es als nachhaltig ausweist, welche Kennzahlen es hierfür erheben und in welcher Form es darüber berichten möchte. Für Anbieter von Kapitalanlagen und Investoren ist dies gleichermaßen eine Herausforderung - denn sind die Angaben wirklich vergleichbar? Entsprechen die Kriterien auch den Anforderungen von Investoren?
Die EU hat mit der Taxonomie nun ein Klassifizierungssystem zur Definition nachhaltiger Geschäftsaktivitäten eingeführt. Hierdurch soll eine einheitliche Definition, was Nachhaltig ist, eine Bewertung und letztlich auch ein Vergleich zwischen Unternehmen möglich werden. Hiervon profitieren auch Investoren, macht es doch Investmentprodukte grundsätzlich transparenter und im Kontext Nachhaltigkeit vergleichbar.
Ist dies nun das Ende des Greenwashings? Geplant ist, dass 2022 werden die ersten Berichte für 2021 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlicht werden. Dann werden wir sehen, ob die hohen Erwartungen erfüllt werden können.
Aber auch Investoren sollten nun ihre Erwartungshaltung an Nachhaltigkeit neu definieren oder überarbeiten, um zur neuen Systematik kompatibel zu sein. Gerade für Stiftungen ist dies eine Chance, ihre Ziele nicht nur im Rahmen ihrer Zuwendungen und Projekte zu erfüllen, sondern gleichzeitig auch mit ihren Kapitalanlagen. Anlagerichtlinien sollten in diesem Hinblick nun geschärft und Investments ggfs. adjustiert werden.
Mehr Hintergründe hierzu liefert ein aktueller Artikel in Die Stiftung: "Taxonomie: Was ist grün, was nicht".
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